am Freitag flatterte eine neue Abmahnung ein. Dabei geht es um ein Bild eines Baggers, dessen Fahrer zu erkennen ist. Dieser fühlt sich dadurch in seinem Recht am eigenen Bild verletzt, hat ein Anwaltsbüro eingeschaltet und verlangt nun 500 Euro Schadenersatz. Zusätzlich dazu verlangt das Anwaltsbüro 650 Euro für seine Arbeit.
Da hier zunächst mein Anwalt aktiv wird, will ich nichts weiter Einschätzendes dazu schreiben. Ich gehe davon aus, dass der "Feind" mitliest.
Dennoch möchte ich nochmals darauf hinweisen, die hier genannten Regeln, insbesondere die mit dem öffentlichen Gelände, sehr ernst zu nehmen und auch zu befolgen. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten, d.h. Personen sollten nicht erkennbar sein. Sofern hier jeder nach bestem Wissen und Gewissen handelt, sinken die Risiken einer Abmahnung, die im schlimmsten Fall ziemlich teuer sein kann.
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