Was Datenschützer von Googles Streetview verlangt haben, ging durchaus über das hinaus, was - wie Arnulf schon schrieb - für einzelne Fotos gilt. In meinen (Laien-) Augen ist die Unkenntlichmachung ein Entgegenkommen von Google. Wie eine gerichtliche Klärung ausgehen würde, steht wohl in den Sternen.
Dennoch - es gibt manchmal Beschwerden von Fahrzeugbesitzern, die ihre Fahrzeuge nicht in öffentlichen Galerien sehen wollen. Das Unkenntlichmachen des Kennzeichens schützt sie bereits, auf Anfrage werden solche Fotos auch manchmal entfernt.
Also besser verfälschen - aber eine Pflicht besteht nicht. Vorsicht mit Fotos von Privatgrund, hier besteht Abmahnungsgefahr. Ob inhaltlich sinnvoll oder nicht - manche Leute mahnen sofort kostenpflichtig ab, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und Zugriffe zu analysieren.
Sie können zwischen personalisierter und nicht-personalisierter Werbung wählen.
Mit der Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.