Berlin traut sich was: Auch an stark befahrenen mehrspurigen Hauptstraßen entfällt die Radwegbenutzungspflicht, Radfahrer können wahlweise Radweg oder Fahrbahn nutzen. Obwohl diese Regelung bereits seit 1998 besteht, wurden zunächst fast keine Benutzungspflichten zurückgenommen, viele Verkehrsteilnehmer wissen bis heute nichts von der Wahlfreiheit, einige vermitteln dieses fehlende Wissen mit Huperei und Gefährdungsmanövern.
Während von der Wahlfreiheit in Nebenstraßen viele Radfahrer gerne Gebrauch machen, vertrauen sie in der Frankfurter Allee doch überwiegend auf die Radwege. Entgegen dem Bauchgefühl mit fatalen Folgen: Etwa die Hälfte der tödlichen innerstädtischen Fahrradunfälle geschieht in Zusammenhang mit der ungünstigen Kombination Radweg / Radstreifen + grüne Ampel + abbiegender Lkw.
8.7.2014, Frankfurter Allee Ecke Gürtelstraße, Berlin Thomas Wendt
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