Fahrräder und Beleuchtung, ein kompliziertes Thema. So müssen im Straßenverkehr fahrende Räder mit einer Dynamoanlage ausgestattet sein, es sei denn sie unterschreiten ein Gewicht von 11 kg. In diesem Falle ist eine ständig batteriebetriebene Beleuchtung zulässig.
Ein Ärgernis für viele Radfahrer sind die jahrzehntealten STVZO-Vorschriften, die besagen, dass die Frontlampe nur 2,4 Watt und die Rücklampe nur 0,6 Watt aufnehmen dürfen, bei 6 Volt Spannung. Die Zulassungspraxis machte bisher nicht den Eindruck, als ob wenigstens diese Kriterien auch nur ansatzweise erfüllt werden müssten.
Glühlampen mit vorgeschriebener Leistung (bis 10 Lux) reichen gerade so, um gesehen zu werden (scherzweise spricht man von der Helligkeit einer brennenden Zigarette). Halogenlampen mit dieser Leistung (17 Lux) können bereits das Nahfeld ganz gut ausleuchten, auch ist ihre Lebensdauer erheblich höher (ca 100 Std. gegenüber 10 Std. einer Glühlampe).
Einen Sonderfall stellen LED-Scheinwerfer dar. Leuchtquelle ist meist eine 1-Watt-LED (also keine 2,4 Watt), allerdings erhalten diese Scheinwerfer wegen ihrer Helligkeit (vorgeschrieben sind mindestens 10 Lux) trotzdem Prüfzeichen und sind damit zulässig.
Während bisherige Fabrikate eine Lichtstärke von ca. 16 Lux aufwiesen, hat die im Bild gezeigte Lumotec IQ Fly aus dem Hause Busch & Müller (www.bumm.de) eine sagenhafte Lichtstärke von 40 Lux. Nicht nur einmal wurde ich lobend angesprochen. Der Preis von 60-75¤ je nach Ausführung wird sich allerdings eher für Viel-Radler lohnen.
Thomas Wendt http://www.bahnbilder.de 07.03.2008, 1492 Aufrufe, 0 Kommentare
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