für diesen Fall brauchst Du das selbstverständlich nicht.
Alle Bilder die von öffentlichem Grund aus gemacht werden, fallen unter die Panoramafreiheit. Dabei ist es unerheblich, wo das fotografierte Objekt sich befindet.
Natürlich gibt dies immer wieder Anlass zu Kontroversen. In Deutschland ist es für Privatpersonen nicht möglich aus dem Kennzeichen generell direkte Rückschlüsse auf den Eigentümer zu schließen . Daher wird in Rechtsprechung dazu bisher auch generell verneint, dass dies Persönlichkeitrechte tangiert -und ein Auto oder Traktor besitzt keine solchen- .
Danke Arnulf für die schnelle und klare Antwort. Gruß rainer
Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und Zugriffe zu analysieren.
Sie können zwischen personalisierter und nicht-personalisierter Werbung wählen.
Mit der Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.